Ratgeber 2: Meister-BAföG für Friseure – Förderung, Vorgaben und Beantragung
Die Finanzierung der Meisterausbildung ist für viele Handwerker eine zentrale organisatorische Frage. Neben der steuerlichen Absetzbarkeit ist das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) das wichtigste staatliche Instrument zur finanziellen Entlastung während Ihres Friseurmeisterkurses. Hier finden Sie die objektiven Fakten zu Förderhöhen, Voraussetzungen und Ihren Pflichten.
Wie hoch ist die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG wird unabhängig von Ihrem aktuellen Einkommen oder Alter gewährt. Die finanzielle Unterstützung setzt sich bei Bewilligung aus zwei starken Komponenten zusammen:
- Ein direkter staatlicher Zuschuss in Höhe von 50 Prozent auf die anfallenden Lehrgangspreise und Prüfungsgebühren für Ihren Meistervorbereitungslehrgang. Dieser Betrag ist (bei regelmäßiger Teilnahme) geschenkt und muss nicht zurückgezahlt werden.
- Ein zinsgünstiges Darlehen der KfW über die restlichen 50 Prozent. Der größte Anreiz: Nach dem erfolgreichen Bestehen der Friseurmeisterprüfung können Ihnen auf Antrag weitere 50 Prozent des noch offenen Darlehens erlassen werden.
Gibt es zusätzlich zum BAföG noch den Meisterbonus beziehungsweise die Meisterprämie?
Ja! In vielen Bundesländern erhalten erfolgreiche Absolventen nach bestandener Prüfung zusätzlich eine staatliche finanzielle Belohnung. Da unsere Teilnehmenden häufig aus unterschiedlichen Regionen kommen, sind hier die aktuell wichtigsten Fördersummen für Sie im Überblick:
- Bayern: Hier erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss den Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro.
- Baden-Württemberg: Hier wird Ihnen die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt.
Diese Einmalzahlung belohnt den erfolgreichen Abschluss der Aufstiegsfortbildung und kann optimal für die Tilgung eines eventuellen restlichen Darlehens oder als Startkapital für die Selbstständigkeit genutzt werden. Kombiniert man die BAföG-Zuschüsse mit dem regionalen Bonus beziehungsweise der Prämie, lassen sich die Kosten der Friseurmeisterschule in der Regel nahezu vollständig refinanzieren.
💡 OSTIs Profi-Tipp für Ihre Liquidität:
„Auch wenn Sie über ausreichend Eigenkapital verfügen, empfehle ich Ihnen, die zinsgünstige KfW-Darlehenskomponente mitzunehmen. Nutzen Sie dieses Geld während der intensiven Lernphase als sicheren finanziellen Puffer für Ihren Lebensunterhalt. Sollten Sie das Darlehen nach bestandener Prüfung nicht angetastet haben, können Sie es jederzeit problemlos in einer Summe zurückzahlen – und profitieren dennoch von dem 50-prozentigen Erlass auf die Restsumme!“
- Lehrgang buchen: Sie buchen Ihren passgenauen Friseurmeisterkurs bequem online über unsere Anmeldeseite.
- Bestätigungen erhalten: Im Anschluss erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung Ihres Anmeldegesuches per E-Mail. Danach lassen wir Ihnen eine elektronische offizielle Vertragsbestätigung zukommen. Wenig später senden wir Ihnen per Post eine Bestätigung, detaillierte Informationen, Ihre Rechnung sowie eine genaue Anleitung zu allen benötigten Formblättern zu.
- Antrag stellen: Um Fehlerquellen bei den Behörden zu minimieren und sicherzustellen, dass möglichst wenig schiefgeht, sind diese Formblätter bereits weitestgehend von uns für Sie vorab ausgefüllt. Sie sind exakt auf die strengen Vorgaben der Förderämter abgestimmt. Sie reichen diese fertigen Unterlagen dann nur noch beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein.
💡 Ostis Profi-Tipp zur Antragstellung:
„Starten Sie mit dem BAföG-Antrag sofort nach dem Erhalt unserer vorausgefüllten Unterlagen. Die Ämter haben oft Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen oder sogar Monaten. Je früher Sie den Antrag einreichen, desto sicherer fließt das staatliche Geld pünktlich zum Start Ihres Meistervorbereitungslehrgangs auf Ihr Konto.“